Donnerstag, 17. November 2005

Brutales Foul

Einen Gegener so an die Bande zu checken, dass er es nur den anwesenden Ärzten zu verdanken hat, dass er noch lebt, geht über das hinaus, womit man selbst bei einer harten Sportart (Eishockey) rechnen muss.

Rechtsanwalt Peter Vogl klärt auf: "Verletzungen, die im Sport durch normale Fouls verursacht werden, sind strafrechtlich nicht relevant." Blessuren, verursacht durch Checks, Fouls oder Faustschläge werden im Eishockey lediglich im eigenen Regelwerk behandelt.
Anders hingegen, wenn bei einer Attacke Verletzungsabsicht nahe liegt. "Ähnlich wie im Fußball beim Fall zwischen Didulica und Lawaree. Hier wird der Staatsanwalt die Lage überprüfen"


Bericht im Kurier.

Barbara Wussow und Albert Fortell

Es gibt Schauspieler, bei denen muss ich sofort das Programm wechseln, wenn sie erscheinen. Dazu gehören BW und AF ganz bestimmt. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

Gegen beide waren Vorerhebungen anhängig wegen schweren Betrugs (§ 147 StGB). Diese wurden eingestellt.

Hochinteressanter Bericht auf orf.at.

Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen.
Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu

Die Rechtslage sei, was den Anspruch oder Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider (Sprecher der Staatsanwaltschaft) weiter.

Außerdem konnte das AMS angeblich keinen exakten Schadensbetrag nennen; letztlich sei ein so geringer Betrag (welcher ?) übriggeblieben, dass sich das ganze "in Luft aufgelöst hat".
(Ich bin schon in Strafverhandlungen gesessen, da haben Asylwerber wegen Diebstahls von Parfum im Wert von ca. € 20 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bekommen.)

Die überaus komplizierte Rechtslage findet sich in § 33 AlVG.
(2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die)
Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3)und sich in Notlage befindet.
(3) Notlage liegt vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.


Damit sind die beiden um die Chance gebracht worden ihr Talent bei einer Realityshow unter Beweis zu stellen. Die hätt' ich mir vielleicht sogar angesehen.

Mittwoch, 16. November 2005

Sparen wo es Sinn macht

Dass Ladungen an Zeugen im Zivilverfahren seit längerer Zeit nicht mehr mit Rückschein zusgestellt werden, daran gewöhnt man sich mit der Zeit. Richter:" Ich kann nur sagen, dass wir die Ladung weggeschickt haben; für das nächste Mal lade ich jetzt mit Rückschein." Was dann auch passiert; Tolle Einsparungsmaßnahme.

Etwas überrascht war ich jetzt, dass die AUVA manche Bescheide auch ohne Rückschein zustellt, obwohl eine 4-wöchige Klagsfrist mit Zustellung des Bescheides beginnt.
Man braucht also nur zu behaupten wann zugestellt wurde; ob das stimmt oder nicht lässt sich dann nicht nachprüfen. Ist scheinbar nicht so wichtig.

Montag, 14. November 2005

iPod-Daumen

Menschen des 21. Jahrhunderts leben gefährlich.
"Das ist wirklich gefährlich. Das Rad mit dem Daumen zu bewegen ist eine absolut unnatürlich Bewegung und kann das Gelenk beschädigen", sagt Carl Irwin von der britischen Chiropraktiker-Vereinigung.
(via kurier.at)

...echt adelige Gesinnung

Das Wochenende gibt einem die Gelegenheit wirklich lustige Sachen zu tun. Zum Beispiel einen Artikel im Profil zu lesen, der davon handelt, wie mehr oder minder junge "Adelige" versuchen zurück in eine Zeit zu reisen, in der sie noch Abseits der Tratsch und Klatsch-Kolumnen etwas galten.

Und in diesem Artikel habe ich diese Homepage entdeckt:
www.edelleute.at
Ich zitiere:Die Vereinigung der Edelleute in Österreich V.E.Ö. bezweckt die Pflege echt adeliger Gesinnung, worunter sie eine religiös-sittliche Weltanschauung und die Hochhaltung der aus der geschichtlichen Überlieferung und aus der Familientradition sich ergebenden Grundsätze und die Geltendmachung dieser Grundsätze auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens begreift, ferner die Förderung und Verbreitung der christlichen Überzeugung, sowie genealogischer und heraldischer Studien, endlich die Schaffung und ständige Weiterführung einer Matrikel jener Familien bzw. Adelshäuser, die zur Führung eines Adelstitels, nach dem Gesetze des geltenden Adelsrechtes, berechtigt sind.
Dazu lohnt sich ein Blick in das Adelsaufhebungsgesetz insbesonders in den § 2 und in die whois-Datenbank. Schmunzeln ist erlaubt.

Im Adelsforum gibt es übrigens eine Stellungnahme zum Profil-Artikel, die wie folgt beginnt: Liebe Standesgenossen!
Hochgeschätztes interessiertes Publicum!

Und weiter: Es ist offensichtlich notwendig, an dieser Stelle einige Hinweise betreffs Profil-Artikel und Discussionscultur anzubringen.
Bei dem Armen dürfte die Tastatur nicht funktionieren, zumindest das "K" scheint angeschlagen zu sein.

Donnerstag, 10. November 2005

Einladender Titel

Strukturelle Kommutabilität von zweiaktigem Delikt und Sonderdelikt bei § 81 Abs 1 Z 2 StGB ?
So der Titel einer Abhandlung im aktuellen Anwaltsblatt.

Und weiter in der "Einleitung":
Im gegenständlichen Beitrag soll daher unter Untersuchung sprachlicher und tatbestandsbezogener Aspekte der Versuch einer alternativen Deutung zur "Rettung" des ansonsten allgemein als unpraktikabel beklagten Delikts (mit den für und gegen eine solche Umdeutung sprechenden Argumenten) zur Dikussion gestellt und im Zuge dessen letztlich der Gesetzgeber zur Erwägung einer sich insofern als geboten darstellenden gesetzlichen Korrektur der Tatbestandsformulierung angeregt werden.
Ich habe beschlossen den Artikel erst morgen (Freitag) zu lesen, für den Fall, dass ich dann einige Tage Bettruhe zur Erholung benötige.

Dienstag, 8. November 2005

Schon wieder ein Skandal

Wenn man Prinz Ernst August von Hannover ist und auf der Westautobahn in Österreich einen offenbar kleinen Auffahrunfall hatte, dann kann man nur hoffen, dass die Medien nichts davon erfahren.

Der Sachverhalt soweit aus den Berichten unstrittig:
Ernst August fährt nüchtern auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Es wird niemand verletzt. Ernst August bietet sofort eine Schadenersatzzahlung an. Der Unfallgegner erstattet eine Anzeige bei der Autobahnpolizei und beauftragt mit der Geltendmachung seines Schadens einen Anwalt.

Skandalisiert klingt das dann so:
Angeblich hätte der Blaublüter versucht, den Unfall mit Barem vom Tisch zu wischen, der Geschädigte bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme und schaltete sogar einen Anwalt ein. kurier.at

Wenn kein Personenschaden vorliegt muss eine Anzeige nicht erstattet werden. (§ 4 StVO) Dass jemand sofort Schadenersatz leisten will ist ja wohl auch nicht verwerflich. Dass der Geschädigte im ersten Moment seinen Schaden vielleicht nicht verlässlich abschätzen kann ist denkbar. Im vorliegenden Fall war sich der Geschädigte offenbar auch nicht sicher und hat es vorgezogen einen Anwalt beizuziehen.
Komisch bei der ganzen Sache scheint nur, dass ein 08/15-Auffahrunfall einen Anwalt braucht.
Was bitte ist daran komisch, lieber Kurier ?
Der Vorfall soll sich bereits Anfang Oktober ereignet haben, wurde aber erst jetzt bekannt.Auch der ORF wittert Vertuschung.

Wäre es nicht möglich, solche Artikel in der Redaktion zu vertuschen ? Nur so eine Idee...

Montag, 7. November 2005

Wieviel Schmerzen wert sind

Zuletzt gab es in Schadenersatzprozessen unserer Kanzlei einige verblüffende Sachverständigengutachten.
Ein doppelter stark verschobener Unterkieferbruch schmerzt angeblich nur 2 Tage stark, 5 Tage mittel und 21 leicht. Macht € 3.700,--.
Ein offener Schädelbruch mit Schädel-Hirntrauma bringt es immerhin auf 3 Tage schwere Schmerzen, 7 mittlere und 27 leichte, macht € 5.000,--.

Ich halte diese Bewertungen für falsch, weil viel zu gering.

Heute habe ich nach Studium dieses Presse-Artikels die dort zitierten OHG-Entscheidungen zum Thema Schmerzengeld gelesen.

Der OGH korrigiert Ausreißer nach oben, die das Gefüge der bisherigen Entscheidungen sprengen würden, in durchaus vernünftiger Weise. In einer Entscheidung wird auch geringfügig erhöht (7 Ob 29/05y).

Für die, die es genau nachlesen möchten:

2 Ob 101/05z

2 Ob 78/05t (noch kein Volltext)
2 Ob 261/04b
7 Ob 29/05y

Wir armen Autofahrer

Vignettensündern drohen saftige Strafen titelt der ORF.
Bisher hatten Fahrzeuglenker, die keine Vignette besaßen, laut ÖAMTC die Möglichkeit, eine Ersatzmaut in der Höhe von 120 Euro zu entrichten und blieben straffrei.
Die Gesetzesnovelle sieht allerdings laut ÖAMTC vor, an Stelle der Ersatzmaut sofort Strafbeträge von bis zu 4.000 Euro einzuheben. Dieser "neuerliche Anschlag auf die Geldbörsen der Autofahrer" wird vom Club strikt abgelehnt.

Wie der pawlowsche Hund stehen die Autofahrerklub knurrend vor jedem "Griff in die Geldbörse der Autofahrer". Aber ist es nicht so, dass die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültiger Vignette schlicht und einfach verboten ist ? Und ist es da nicht konsequent, diejenigen zu strafen, die sich daran nicht halten ?

Ich finde die Empörung nur lächerlich. Wer sich nicht an Normen hält, muss damit rechnen, dass er zur Kasse gebeten wird. Punkt.

Freitag, 4. November 2005

Kampfbloggen

Mit großer Freude habe ich in den letzten Tagen beobachtet wie eine Sternschnuppe einem Fixstern an die Karre fahren wollte und dabei wohl innerhalb kürzester Zeit verglühen wird. (Inzwischen ist man dort offenbar überhaupt mit allen auf Konfrontationskurs nach dem Motto: Viel Feind - viel Ehr)

Einen wunderbaren Eintrag beschert uns zu diesem Thema Ingmar, der nicht nur eine gute Übersicht für jene gibt, die sich bisher um dieses Thema nicht gekümmert haben, sondern auch einige entlarvende Links mitliefert.

Herzlichen Dank, ich habe mich köstlich amüsiert und damit hat jurablo.gs wenigstens irgend einen Sinn.

Land der Titel

Es ist leicht sich über die österreichische Titelverliebtheit lustig zu machen. Also tun wir es mit Genuss und stimmen wir in den Chor der SPIEGEL-ONLINE-Leser ein.

Entdeckt bei jurabilis.

Land der Frühpensionisten

Wie ein praktischer Arzt mit einem Computerfachmann Gesunden zu Frühpensionen verholfen hat deckt der Kurier auf.
Muss ich jetzt korrekterweise schreiben, dass natürlich die Unschuldsvermutung gilt ? Also bitte: Sie gilt natürlich, aber die Schilderungen scheinen schon recht glaubwürdig.

Donnerstag, 3. November 2005

Terminschwierigkeiten

Für gestern 16:00 war ein Termin vereinbart. Die Dame ist gestern nicht erschienen, dafür war sie heute um 16:00 da.

Um 17:30 wollte heute eine Klientin kommen. Inzwischen ist es 17:43 und ich sitze hier und blogge statt zu konferieren.

Nehme alles zurück. Schon eingetroffen.

Frage an die Techniker

Wie schafft man es aus einem recht leeren Tintenfass den Rest in die Füllfeder zu bekommen ohne nachher auszusehen wie der sprichwörtliche Taferlklassler ?

Aus der Rubrik: Regelmäßiges Scheitern

Überversorgung

Bei der Jurastudentin bin ich über eine interessante Zahl gestolpert:
In Berlin sind aktuell 10.675 Rechtsanwälte zugelassen.
Wie eine kleine Recherche auf berlin.de ergeben hat, wohnen in der Hauptstadt unseres Nachbarlandes derzeit 3.391.407 Menschen. Auf jeden Anwalt kommen daher ca. 318 Berliner.

In ganz Österreich sind aktuell 4.897 Anwälte eingetragen. (rechtsanwaelte.at -> Rechtsanwaltsverzeichnis)
Nach der letzten Volkszählung 2001 leben in Österreich ca. 8.033.000 Menschen.
Pro Anwalt also ca. 1.640 Österreicher.

Trotzdem spricht man auch bei uns davon, dass der Markt gesättigt ist. Auf nach Berlin Kollegen - da vergeht uns das raunzen über unseren Markt.

Dienstag, 1. November 2005

Keine Leerkassettenvergütung für Festplatten

Der OGH hat sich in seinem Urteil 4Ob115/05y unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob für Festplatten in PCs oder Notebooks ein Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG zu bezahlen ist.

Das wird klar verneint:
Ganz anders stellt sich diese Situation bei den im Klagebegehren angeführten Festplatten (extern oder intern) dar, die auf Grund des technischen Fortschritts regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil auf eine Weise genutzt werden können und auch genutzt werden, die mit der Abgeltung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in keinerlei Zusammenhang steht.
Wollte man die Vergütung des § 42b Abs 1 UrhG ausnahmslos auch auf Festplatten von Computern einheben, erhielten die Begünstigten regelmäßig mehr, als ihnen der Gesetzgeber nach dem erklärten Ziel dieser Vergütung zugedacht hat.

(via derstandard.at)

Ja spinnen die jetzt schon komplett

Sony hat sich eine Kleinigkeit zur Verhinderung illegaler Kopien einfallen lassen. Siehe diesen Artikel im Standard.

Wie Sicherheitsexperte Mark Russinovich von Sysinternals herausgefunden hat, findet sich auf einigen neuen CDs von Sony BMG ein Digital Rights Management, das unbemerkt im Hintergrund Spionage-Software auf dem Rechner installiert, die de facto einem Rootkit gleich kommt.

Ich protestiere !!

Montag, 31. Oktober 2005

Wilde Tiere

Nelly zitiert ihren Lieblingsparagraphen.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.

Montagsauto

Gleich zu beginn war Bordcomputer defekt. Dann wurden der Reihe nach unter anderem die linke hintere Kotfügelverkleidung befestigt; ein Ölverlust, die Dieseleinspritzung und ein Geräusch rechts hinten geprüft; die Stoßdämpfer und die Achse hinten erneuert, die Heckklappe eingestellt; ein Wischerarm ausgetauscht, die Beleuchtung des Handschuhfachs erneuert, der Fahrersitzrahmen geprüft; die Batterie gewechselt.

Zwei Mängel hielten allen Reparaturversuchen stand: der Geradeauslauf wollte nicht und nicht klappen (auf 100 Meter Fahrt war eine Seitenabweichung um 2 Meter zu messen), und vom Armaturenbrett und der Innenverkleidung kamen bis zuletzt störende Vibrationsgeräusche.

Da meint der OGH wohl zu Recht, dass ein Wandlungsbegehren berechtigt ist.

(via diepresse.com)

Bedrohte und bedrohliche Autofahrer

In Klagenfurt hat ein Mann mit einer Faustfeuerwaffe auf vorbeifahrende Autofahrer gezielt, wie der ORF berichtet.
Wenn einige von diesen Autofahrern dabei waren hat er meinen Segen. (via kurier.at)


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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