Montag, 10. Oktober 2005

Na dann Morgen

Für Montag 8:00 einen Termin auszumachen und zu erwarten, dass der Mandant auch erscheint, ist ein Anfängerfehler.

Der kommt jetzt morgen um 8:00, oder auch nicht.

Nur 20° sind nicht geringfügig

Interessante Entscheidung des OGH (8Ob63/05f) zum Begriff "geringfügiger Mangel" (§ 932 ABGB)
"Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die von der Klägerin geltend gemachten Mängel der Heizleistung die Brauchbarkeit des Fahrzeugs im alpenländischen Raum stark einschränken. Ein Fahrzeug bei winterlichen Temperaturen auf nicht mehr als 20 Grad aufheizen zu können, hindert den ordnungsgemäßen Gebrauch ganz erheblich."

Dass das angeblich "Stand der Technik" bei kleinen Dieselmotoren ist, da diese sehr energieeffizient sind und daher wenig Abwärme erzeugen, ist dabei unerheblich.

Entdeckt in der Presse.

Freitag, 7. Oktober 2005

Spamming für Dummies

Ingmar bekommt Spam.
Lesen und schmunzeln.

Licht und Schatten

2 Episoden aus dem täglichen Kampf mit der EDV:

1. Ein Freund und Kollege versucht mittels Anwaltsausweis eine Veröffentlichung in der Ediktdatei zu schalten. Da es nicht gleich funktioniert, ruft er die kostenpflichtige Hotline an, die angeblich solche Probleme löst. Diese diagnostiziert einen kaputten Anwaltsausweis. Nachdem ich zufällig in seiner Kanzlei bin, setze ich mich kurz zum PC und siehe da: Die Hotline hat ausdauernd empfohlen die Karte verkehrt in das Lesegerät zu stecken.
Umgedreht und schon geht's wieder. Ich sollte auch eine Hotline betreiben.

2. Gestern telefoniere ich mit einem Klienten. Plötzlich wird mein Laptop schwarz (eigentlich nur der Bildschirm). Ich versuche erneut zu starten - es tut sich nichts, nur ein kurzes Aufflackern aller Lichter und dann wieder Finsternis. Einige Versuche später hole ich meinen Kollegen zu Hilfe. Der sieht sich einen Startversuch an - greift zum Stecker - steckt diesen so in die Steckdose, dass auch Strom fliesst und verlässt mich grinsend.

Man kann nicht immer einen guten Tag haben; das mit der Hotline lasse ich lieber.

Dienstag, 4. Oktober 2005

Lebensmittelkunde

Wer schon immer wissen wollte was E 436 bedeutet kann bei der Arbeiterkammer Wien hier eine komplette Liste der Nahrungsmittelzusatzstoffe abrufen - samt Bewertung, ob sie gesundheitlich bedenklich sind.

Auflösung übrigens: Polyoxyethylensorbitantristearat, Polysorbat 65

Gefunden auf help.orf.at

Lebenslang

In den USA sitzen 2200 Menschen, die zum Zeit­punkt der Tat minder­jährig waren, lebens­lang ohne Chance auf Entlassung hinter Gittern.

Bericht im Standard

Über Geschmack lässt sich nicht streiten

Trotzdem führte eine Differenz im Musikgeschmack zu einer heftigen Attacke eines Gastes auf einen Wirten in der Steiermark.
Bericht auf steiermark.orf.at

Es wird doch nicht Steirerblut im Spiel gewesen sein ?

ÖVS

Aus der Kategorie: Was es nicht alles gibt.

Heute in einem Gutachten gefunden: ÖVS = Österreichischer Verband für Schwimmbad und Saunaindustrie.

Österreich ist eben ein Wellnessland.

Freitag, 30. September 2005

Verspätete Auflösung

Zum Quiz von gestern heute die Auflösung:

Anhalteweg bei 160 km/h und 7,5m/s² Verzögerung (das erreichen die meisten Autos): 176,1m
Anhalteweg bei 130 km/h und 7,5 m/s² Verzögerung: 123 m

Es fehlen also bei 160 km/h 53,1m um vor dem Hindernis stehen zu bleiben.
In 53,1 m baut man bei einer Verzögerung von 7,5 m/s² 101,56 km/h ab.

Die Lösung lautet also 101,56 km/h.

Überraschend oder ?

Edit: Herzlichen Dank an Ingmar, der diesen Link gepostet hat. Damit erledigt das Rechnen der PC

Donnerstag, 29. September 2005

Quiz für Befürworter von Tempo 160 auf Autobahnen

Wie ich einem Bericht der Presse entnehme wir ab dem Frühjahr 2006 auf Teilabschnitten des österreichischen Autobahnnetzes Tempo 160 verordnet.

Kein Sicherheitsrisiko angeblich.

Kleines Quiz: Ein Auto fährt 130 km/h, es taucht ein Hindernis auf - Vollbremsung auf trockener ebener Fahrbahn, die haarscharf vor dem Hindernis zum Stillstand führt.
Wie schnell trifft ein Auto, das bei gleichen Bedingungen aus 160 km/h eine Vollbremsung macht auf dieses Hindernis auf ?


Auflösung folgt am Nachmittag.

Eine Betrachtung zu diesem Thema die unbedingt lesenswert ist, gibt es hier.
Überhaupt ist listig.twoday.net sehr zu empfehlen !

Mittwoch, 28. September 2005

Alles getan...

Aus einem Urteil:

Für die hier streitgegenständliche Gegenforderung ist letztlich der Beklagte beweispflichtig. Der Beklagte hat (fast) alles getan, um seiner Beweispflicht nicht nachzukommen:

a) Er hat seinem Anwalt zuerst falsche und unvollständige Information erteilt (...)
b) Eine schriftliche Mängelrüge der Schäden liegt nicht vor.
c) Fotos der Schäden wurden dem Gericht nicht vorgelegt (entweder wurden sie niemals gemacht oder tatsächlich bereits wieder gelöscht)


Letztlich gewinnt der Beklagte aber doch, weil er besonders glaubwürdig ist, da er es offensichtlich nicht von vorn herein darauf angelegt hat unberechtigt die Zahlung zu verweigern, da er sich sonst besser vorbereitet hätte.

Neue Taktikvarianten tun sich auf.

Gehirnbrecher

Es gibt Zungenbrecher und es gibt Gehirnbrecher.
(BGBl. II Nr. 311/2005)

„(1) Die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abführung der Beiträge, die von den Endverbrauchern und Netzbetreibern, nach Maßgabe ihrer Qualifikation als zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 1 und 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, zwischen dem 19. Februar 1999 und dem 30. September 2001 gemäß § 69 Abs. 6 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 zu leisten waren, bleibt durch die vorliegende Verordnung unberührt. Insoweit diese Beiträge zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht oder nicht vollständig abgeführt worden sind, hat die Energie-Control GmbH den Netzbetreibern, an deren Netz zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 1 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, angeschlossen waren oder die selbst zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, waren, die Beträge in jenem Ausmaß zur Abführung mit Bescheid vorzuschreiben, das sich aus der gemäß § 8 Abs. 2 oder 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 gebildeten Bemessungsgrundlage und dem in den Kundmachungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl. II Nr. 53/1999 und BGBl. II Nr. 103/2000 sowie der Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 430/2000 festgelegten Betrag von 0,042 Cent/kWh (0,574 g/kWh) ergibt. Endverbraucher und Netzbetreiber gemäß § 44 Abs. 1 und 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, sind nur für jenen Zeitraum zur Leistung der Beiträge verpflichtet, in dem sie als zugelassene Kunden qualifiziert waren. Netzbetreiber, die nicht zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, waren, sind nur zur Abführung jener Beiträge zu verpflichten, die sie von den an ihr Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 44 Abs. 1 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, erhalten haben.“

Nazis endlich schnappen

130.000,-- Euro für die Ergreifung von Naziverbrechern könnte sich die Justizministerin vorstellen.
Zuständig sei aber das Innenministerium.
Ich schlage vor wir warten noch ein bissl mit der Entscheidung, dann hat sich das Problem ohnehin biologisch gelöst.

(via kurier.at)

Herbstloch

Seit heute tagt der Nationalrat wieder. Man könnte also durchaus behaupten, dass das politische Sommerloch vorbei ist.
Aber scheinbar gibt es im Moment nichts wichtigeres als den Streit um den Text der österreichischen Bundeshymne.

Glückliches Österreich !

(PS.: Kurzabriss der Geschichte der umstrittenen Hymne in der Presse)

Dienstag, 27. September 2005

Kleiner Unterschied

Ich kämpfe in einem Prozess gerade heftig gegen das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen.
Meine Mandantin hat hat mir glaubwürdig versichert, dass der Sachverständige bei der Untersuchung - vorsichtig gesagt - nicht sehr motiviert war. So kommen dann folgende Formulierungen zustande:
Befragt was sie zu der bleibenden Narbe sagt, hat die Verletzte geantwortet: " Schön ist sie nicht, aber ich kann damit leben." Im Gutachten wird diese Aussage so wiedergegeben: " Die Klägerin fühlt sich ästhetisch nicht beeinträchtigt."

Ist das ein Textbaustein des Herrn Sachverständigen ?

Montag, 26. September 2005

ÖsterreicherInnen

Ingmar ist mir zuvorgekommen und hat den Bericht im Kurier über die geplante Änderung des Textes der Österreichischen Bundeshymne bereits erwähnt.
Land der Berge, Land am Strome
Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer, zukunftsreich.
(Alt: Heimat bist du großer Söhne,)
HEIMAT, GROßER TÖCHTER, SÖHNE


Zuletzt bekommt man ja auch Ladungen, die ausdrücklich festhalten, dass Personenbezeichnungen geschlechterneutral zu verstehen sind. Ich hab' dagegen überhaupt nichts, würde aber gerne mal von Frauen wissen, ob sie den derzeitigen Zustand wirklich als Benachteiligung empfinden.

...gibt nichts, was es nicht gibt...

Radioastronomiefunkdienst
Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten
Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst über Satelliten
Intersatellitenfunkdienst

Nur vier von insgesamt 39 verschiedenen Funkdiensten, die in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Frequenzbereichszuweisung (Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 - FBZV 2005) definiert werden.

Ich staune.

Chinesisches Missverständnis

...gesunde und zivilisierte Nachrichten und Informationen, die der Verbesserung der Qualität der Nation dienen...
Das ist es, was China vom WWW erwartet. Alles andere wird zensuriert.
Kleingeister an der Macht...
(via Kurier.at)

Freitag, 23. September 2005

Verbotene Werbung

Diesen Intelligenztest gemacht, den ich hier gefunden habe.
Ihr Gehirn verwertet unterschiedlichste Informationen gleichzeitig. Und schleift aus rohen Brocken brillante Ideen. Wer unterschiedliche Komponenten dabei so harmonisch zusammensetzt wie Sie, entwickelt unvergängliche Lösungen.

:-)

Licht am Tag

Angeblich ab 15.11.2005 verpflichtend. Der Gesetzesentwurf hat jedenfalls im Verkehrsasschuss die Stimmen aller Parteien erhalten.
Gestraft wird aber erst ab "Spätfrühling" 2006.
Offizielle Begründung: Die Wirtschaft müsse sich erst darauf einstellen und Nachbausätze für die kaputt gehenden Lampen herbeischaffen.
Das Begründung zu nennen finde ich mutig.

Die beiden Autfahrerclubs beschäftigen sich auch mit diesem Thema.
Der ARBÖ lehnt die Neuerung offenbar ab, hält sich aber mit konkreten Argumenten eher zurück.
Der ÖAMTC bietet in einem kürzeren Artikel mehr Information und errechnet vor allen um wieviel Sprit man wirklich durch Licht am Tag mehr verbraucht.

(via kurier.at)

Raubkopierer

Wie die Musikindustrie Jugendliche aufklärt.

Ingmar kommentiert treffend
Ein erster, kursorischer Blick bestätigt die erwartete FUD-(Fear, Uncertainty & Doubt)-Kamapagne: Statt sich mit einem zugegeben komplexen Sachverhalt auseinanderzusetzen, versucht man den Usern mit Propaganda, juristischen Halbwahrheiten und der großzügigen Verwendung des Wortes “Raubkopierer“ generell ein schlechtes Gewissen zu machen, und sich abgesehen davon nicht näher mit dem Thema zu beschäftigen.

Donnerstag, 22. September 2005

Durchwahl

Notiz an mich selbst: Wenn jemand von der Wiener Gebietskrankenkasse anruft und um Rückruf ersucht, unbedingt Durchwahl erfragen.

Auch wenn die Wartemusik angenehm ist...


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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